Was ist Führung
Allgemein wird im ERA-Kontext mit dem Anforderungsmerkmal „Mitarbeiterführung“ die vom Beschäftigten geforderten Voraussetzungen beschrieben, im Rahmen der übertragenen und auszuführenden Arbeitsaufgabe zur Erreichung des Arbeitsergebnisses andere Beschäftigte fachlich anzuweisen, anzuleiten und zu unterstützen, die Kooperation zu fördern, Arbeitsziele vorzugeben oder zu vereinbaren, Beschäftigte zur Zielerfüllung einzusetzen, sie zu fördern und damit zu motivieren.
Der Begriff Führungskraft ist aber kein juristisch feststehender Begriff. Trotz der fehlenden gesetzlichen Definition wird er in der Praxis jedoch oft verwendet, wobei zwischen der sogenannten fachlichen Führung und der disziplinarischen Führung unterschieden wird. Dies führt im ERA-Kontext zu der Frage, wie arbeitsorganisatorische Maßnahmen wie z.B. das Führen von Mitarbeiter:innen- und Gesundheitsrückkehrgespräche in der ERA-Bewertungslogik betrachtet werden müssen.
Es ist wichtig, diese Unterscheidung in der Unternehmenspraxis zu verstehen, da sie erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsweise und das Verhältnis zwischen Mitarbeiter:innen und Vorgesetzten haben kann. Und überdies einen Unterschied in der Bewertung der zugrundeliegenden Position macht.
Disziplinarische Führung
Im Rahmen disziplinarischer Führung steht die Einhaltung der Verhaltensvorschriften und der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen im Mittelpunkt. Diese Aspekte sind eher administrativer Natur und haben weniger mit der tatsächlichen fachlichen Arbeit zu tun, die eine Mitarbeiter:in leistet. Aus unserer Sicht besitzt disziplinarische Führungskraft arbeitsrechtliche Verantwortung und ist umfassend weisungsbefugt. Das disziplinarische Weisungsrecht betrifft dem Mitarbeiter gegenüber die Einhaltung der beim Arbeitgeber/ bei der Arbeitgeberin gültigen Verhaltensvorschriften. Die Aufgaben disziplinarischer Führung umfassen u.a. das Mitarbeitergespräch, Beurteilungen, Gehaltsfragen, Genehmigung von Urlaubsanträgen oder auch die Einstellung, Kündigung, Abmahnung, arbeitsrechtliche Maßnahmen und sonstige vertragliche Vereinbarungen.
Fachliche Führung
Demgegenüber zielt die fachliche Führung auf die effektive und effiziente Erledigung der konkreten Arbeitsaufgaben ab. Sie erfordert spezialisiertes Wissen über die konkrete Durchführung der Arbeitsaufgaben der Mitarbeiter:innen.
Daraus ergibt sich die nicht Einordnung, dass Mitarbeitergespräche und Gesundheitsrückkehrgespräche zwangsläufig unter die Kategorie der disziplinarischen Führung fallen. Diese Gespräche können in vielen Fällen ebenso gut (oder sogar besser) im Rahmen der fachlichen Führung geführt werden, insbesondere wenn es um die Leistung der Mitarbeiter:in, die Verbesserung der Arbeitsmethoden oder die gesundheitliche Eignung für spezielle Aufgaben geht. Dies gilt umso mehr, wenn in diese Gespräche nicht über leistungsabhängige Vergütungsbstandteile gesprochen und entschieden wird. Es ist also nicht nur möglich, sondern in vielen Fällen sogar organisatorisch sinnvoll, diese Gespräche als Teil der fachlichen Führung zu betrachten. Fachliche Führungskräfte sind oft besser in der Lage, die spezifischen Anforderungen und Herausforderungen der jeweiligen Aufgaben zu verstehen und können daher wertvolle Einblicke und Orientierung bieten.
Konsequenz in der ERA-Einstufung
Wird das Führen von Mitarbeitergesprächen als disziplinarischen Führung gesehen, kann diese Einschätzung zur höheren Bewertung und somit zur Einordnung in höhere Entgeltgruppen führen. Das ist nicht nur mit zusätzlichen Kosten für den Arbeitgeber verbunden, die möglicherweise nicht sachlich gerechtfertigt sind (ein Punkt, den Arbeitgeber immer mit Vorsicht betrachten), sondern es schafft auch eine verzerrte Wahrnehmung dessen, was gute Führung ausmacht.
Soll es bei fachlicher Führung nicht mehr nur um quantitative Arbeitsorganisation, sondern auch um qualitative Aspekte der Zusammenarbeit gehen, bei denen das Mitarbeitergespräch nicht in arbeitsrechtliche Aspekte wie das Entgelt eingreift, bleibt der Schwerpunkt auf rein fachlichen Aspekten, wie der Koordination inhaltlicher Fragestellungen zur operativen Erledigung der Aufgaben.
Dazu gehört auch Beurteilung der Art und Weise der konkreten Aufgabenwahrnehmung im Rahmen von Mitarbeitergesprächen. e
Sollte also ein Arbeitgeber aus Kostengründen (und Kostendruck gibt es bei den Arbeitgebern der Metall- und Elektroindustrie derzeit schon genug) Mitarbeitergespräche z.B. nicht mehr von Vorarbeiter, sondern Meistern durchführen zu lassen, würde einerseits diese Form der Führung entwertet, andererseits könnte sich die wegen der Leitungsspanne Distanz zur fachlichen Beurteilung Einfluss auf die die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens haben.
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