Mehr als ein Entgeltrahmenabkommen
Das 2003 verabschiedete Entgelt-Rahmenabkommen (kurz ERA) zwischen der IG Metall und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall bedeutete damals eine echte Reform der bisherigen Entgeltstruktur.-Mit Ende der ERA-Einführungsphasen im Jahr 2009 gemäß dem ERA Einführungstarifvertrag (ERA-ETV) gilt ERA nunmehr grundsätzlich verbindlich für alle tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie. Die organisatorischen Grundlagen der bis dahin erfolgten ERA-Einstufungen und ERA- Eingruppierungen unterliegen jedoch ständigen Veränderungen.
Nun sind die mit der Computerisierung einhergehenden Veränderungen noch nicht abgeschlossen und organisatorisch verdaut, da erscheint mit der Vision der Industrie 4.0 und Arbeitswelt 4.0 die nächste (r)evolutionäre Entwicklung der Arbeitsorganisation am unternehmerischen Horizont.
Viele Unternehmen stellen sich die Frage, ob und wie das Entgeltrahmenabkommen der Metall- und Elektroindustrie überhaupt noch in die Zeit der Arbeitswelt 4.0 und Industrie 4.0 passt und wie die bestehenden ERA-Profile und -Strukturen verändert und angepasst werden können.
Wir informieren Sie gerne über
- die Gestaltung, Begleitung und Moderation eines transparenten, mit den Tarifparteien abgestimmten ERA-Prozesses und Projektmanagement zur Überarbeitung an die aktuelle Arbeitsorganisation angepasster ERA-Profile und -Strukturen,
- rechtliche Fragestellungen bei der Änderung und Einführung von ERA-Profilen und Strukturen sowie
- die Umsetzung der Einführung, Kommunikation und Schulung der Führungskräfte zur Nutzung der neuen ERA-Profile und Strukturen als Instrument der Mitarbeiterführung und -entwicklung sowie
- die Einbindung der ERA-Strukturen in die weitergehenden personalwirtschaftlichen Prozesse wie z.B. Entgeltprozesse, Personalentwicklungsprozesse und Karriere-Management.
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