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Was ist ERA?

ERA steht für das Entgeltrahmenabkommen zwischen der IG Metall und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall und ist seit 2003 in Kraft.

Der Reform waren lange Jahre des Verhandelns und der genauen Ausgestaltung vorausgegangen. Die beschriebenen Neuerungen geben eine Ahnung davon: Das neue Entgeltrahmenabkommen war damals durchaus richtungsweisend.

Warum ERA?

Ziel des neuen Entgeltrahmenabkommens war es, die historisch gewachsene Trennung zwischen Lohn- und Gehaltsempfängern in der Metall- und Elektroindustrie abzuschaffen. Mit ERA sollte ein gemeinsames Entgelt für alle Beschäftigten geschaffen werden. Die bisherigen Lohn- und Gehaltsrahmen wurden in einen Entgeltrahmen überführt. Für jedes Tarifgebiet (insgesamt gibt es 11 Tarifgebiete in Deutschland) wurde ein eigener Entgeltrahmen mit unterschiedlichen Entgeltgruppen festgelegt.
Im ERA-Tarifvertrag NRW besteht dieser Entgeltrahmen aus 14 Entgeltgruppen.

ERA brachte 3 wesentliche Neuerungen:

  1. Einheitliche tarifliche Regelungen zur Entgeltfindung für ALLE tariflich Beschäftigten – Arbeiter und Angestellte.
  2. Neue, einheitliche Kriterien zur Bewertung von Arbeitstätigkeiten, Anforderungen und Kompetenzen für ALLE tariflich Beschäftigten.
  3. Entscheidend für das Entgelt ist die Bewertung der Arbeitsaufgabe, die eine Position ausmacht – nicht die Ausbildung der Person, die sie ausführt.

Weitere wichtige Änderungen waren:

  • Der Wegfall der Unterscheidung von Arbeiter und Angestellte. Stattdessen gibt es nur noch die Bezeichnung Beschäftigte.
  •  Es wird nicht mehr von Lohn und Gehalt gesprochen, sondern nur noch von Entgelt.

Welche weiteren Ziele verfolgten die beiden Tarifparteien im neuen Entgeltrahmenabkommen?

Ziele der Arbeitnehmer waren unter anderem:

  • ERA brachte Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit: Eine Arbeitsbewertung, die auch neuere Arbeitsaufgaben umfasst, und eine Bewertung von Belastungen über alle Beschäftigtengruppen hinweg.
  • Über Jahrzehnte hinweg gewachsene Ungerechtigkeiten im Entgelt sollten durch die Einführung des neuen ERA-Tarifsystems nivelliert werden.
  • Durch eine Verankerung der Leistungsentgelt-Bestandteile im ERA-Tarifvertrag ist eine leistungsgerechte Vergütung gewährleistet.

 

Aus Sicht der Unternehmen ging es um:

  • ERA als Chance, die über Jahrzehnte verfestigte Entgeltstruktur im Unternehmen an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
  • Anspruchsvollere Aufgaben konnten höheren ERA-Entgeltgruppen zugeordnet werden und forderten nicht mehr direkt eine außertarifliche Einordnung.
  • Durch ERA können Mitarbeiter bei Neueinstellungen in niedrigere Entgeltgruppen eingestuft werden als nach den ‚alten‘ Tarifverträgen. Das spart Lohnkosten.

Wie ist ERA aufgebaut?

Im Sinne der Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit gilt im ERA für Arbeiter und Angestellte der gleiche Aufbau:

  • Grundentgelt: Das Grundentgelt wird auf Grundlage der Anforderungen berechnet, die für die Ausführung der Arbeitsaufgabe notwendig sind.
  • Leistungsentgelt: Über das Leistungsentgelt können höhere persönliche Leistungen der Beschäftigten honoriert werden. In der Regel erfolgt dies über einen prozentualen Aufschlag zum Grundentgelt. Um den administrativen Aufwand gering zu halten, wird in vielen Unternehmen das Leistungsentgelt mit pauschal 10% des Grundentgelts für alle Mitarbeiter abgegolten.
  • Belastungsentgelt oder -zulage (gilt nicht für alle Tarifgebiete): Laut ERA ergibt sich eine Belastungszulage bei Tätigkeiten unter hohen körperlichen Belastungen oder besonders starken Umgebungseinflüssen, die über die normalen Erschwernisse erheblich hinausgehen.

Aus diesen Entgeltbestandteilen setzt sich das individuelle tarifliche Gesamtentgelt eines Beschäftigten zusammen. Weitere nicht-tarifliche Bestandteile können Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit sein, ein vom Betriebsergebnis abhängiges Entgelt oder sonstige außertarifliche Zulagen.

Wie viele Entgeltstufen sieht der Entgeltrahmen im ERA vor?

Die Anzahl der Entgeltstufen ist im Entgeltrahmenabkommen nicht einheitlich für alle Tarifgebiete geregelt. Im Gegenteil, für jedes der 11 Tarifgebiete gibt es einen eigenen Entgeltrahmen, also die gesamte Anzahl der Entgeltstufen. Bayern hat beispielsweise 12 Stufen, in Baden-Württemberg gibt es 17 Entgeltstufen. Die einzelnen Punktbewertungsschemata zur Berechnung der einzelnen Entgeltgruppen wurden entsprechend angepasst. Insgesamt gibt es 11 verschiedene ERA Systeme bzw. ERA Tarifverträge in den 21 Tarifregionen der Metall- und Elektro-Industrie in Deutschland. Davon arbeiten 2 Regionen mit dem analytischen Bewertungsverfahren (z. B. Baden-Württemberg) und 9 Regionen mit der summarischen Arbeitsbewertung.

In Nordrhein-Westfalen liegt das ERA mit 14 Entgeltstufen im Mittelfeld. Allerdings ist die Bestimmung der korrekten Entgeltgruppe etwas aufwändiger. Entscheidend ist hier die Bewertung der Arbeitsaufgabe anhand der vier ERA-Merkmale:

  • Qualifikation
  • Handlungs- und Entscheidungsspielraum
  • Kooperation
  • Führung

Aufgrund dieses Schemas lässt sich sehr viel genauer differenzieren, wie wertvoll eine von einem Arbeitnehmer erbrachte Leistung ist.

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